Handynutzung ohne Halten des Handys am Steuer – das wird teuer!

Führt man während der Autofahrt schnell ein Telefonat und klemmt sich hierzu das Handy zwischen Schulter und Ohr – hier sind beide Hände zum Autofahren frei – so handelt es sich im Sinne der Straßenverkehrsordnung um eine bußgeldbewerte Nutzung. Rechtlich setzt das Halten eines Gegenstandes nicht die Nutzung der Hände voraus. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, dass das Handy runterfallen könne und der Fahrer dadurch zu ungeplanten Reaktionen verleitet wird.