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Keine Prämienallokation: Haftung?

Die Versicherung global agierender Unternehmen stellt oft eine Herausforderung dar. Eine bewährte Lösung ist dabei ein internationales Versicherungsprogramm, bei dem neben deutschen Risiken auch im Ausland gelegene Risiken/Standorte in einem sog. Master-Vertrag (evtl. zzgl. Lokalpolicen) mitversichert werden.

Hierbei verlangt der Programm-Versicherer zunächst eine Gesamtprämie – allerdings muss die Prämie dann korrekt nach Standorten/Risiken im Inland und Ausland aufgeteilt werden, sog. Prämienallokation. Warum? Damit der Fiskus genau weiß, welches Risiko wo versichert ist und ob eine Steuerbarkeit gegeben ist. Ferner fällt in jedem Land eine unterschiedliche (oder gar keine) Versicherungssteuer (VSt) an. Werden also Falschangaben gemacht und zu wenig Steuern gezahlt, kann dies teuer für das Unternehmen als Steuerschuldner werden. Bewusste Falschangaben werden evtl. sogar steuerstrafrechtlich verfolgt. Aus diesem Grund erstellen aktuell immer mehr Versicherer – darunter neuerdings auch D&O- und Cyber-Versicherer – eine Prämienallokation.

Ferner besteht derzeit auch noch das Risiko einer Doppelbesteuerung, wenn der deutsche und der ausländische Fiskus jeweils VSt für dasselbe Risiko verlangen. Wie es hier weitergeht, bleibt jedoch abzuwarten. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Bei Fragen hilft Ihnen das RMK-Team gerne weiter.

Sandra Voigt
Industriekunden-Team

Sandra Voigt

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