Rechtsschutz für Top-Manager: Ist eine Absicherung wirklich nötig?

Logisch dass sich ein Top-Manager gegen die erhöhten Risiken auch absichern sollte. So kann ein Streit mit dem Unternehmen schnell zu einem Zerwürfnis führen und das Organ wird beispielsweise vor die Tür gesetzt. Viele Top-Manager glauben nun, dass ihre private Berufs-Rechtschutz im Fall einer Klage einspringt. Das stimmt jedoch nicht. Denn eine private Berufs-Rechtsschutz gilt nur für „normale“ Arbeitnehmer, nicht jedoch für die Entscheidungsträger eines Unternehmens, die – wie bereits erläutert – mehr Verantwortung tragen und damit auch ein erhöhtes Kostenrisiko darstellen. Eine normale Berufs-Rechtsschutz schließt Entscheidungsträger deshalb als mitversicherte Personen regelmäßig aus.