Unfälle mit Sommerreifen – Besteht eine Winterreifenpflicht?

Prinzipiell gibt es kein Verbot, im Winter mit Sommerfahren zu fahren, solange die Wetterverhältnisse dies zulassen und es trocken ist.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt hier lediglich „die Anpassung an die Wetterverhältnisse“ vor.
Allerdings wird allgemein empfohlen, den Wagen von „O bis O“, von Oktober bis Ostern, mit Winterreifen zu fahren. Diese Reifen müssen die Kennzeichnung „M+S“ für Matsch und Schnee
oder das „Snowflake-on-the-Mountain-Symbol“,hierbei handelt es sich um eine Schneeflocke vor drei Bergspitzen, tragen.