Unfälle mit Sommerreifen – Besteht eine Winterreifenpflicht?
Prinzipiell gibt es kein Verbot, im Winter mit Sommerfahren zu fahren, solange die Wetterverhältnisse dies zulassen und es trocken ist.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt hier lediglich „die Anpassung an die Wetterverhältnisse“ vor.
Allerdings wird allgemein empfohlen, den Wagen von „O bis O“, von Oktober bis Ostern, mit Winterreifen zu fahren. Diese Reifen müssen die Kennzeichnung „M+S“ für Matsch und Schnee
oder das „Snowflake-on-the-Mountain-Symbol“,hierbei handelt es sich um eine Schneeflocke vor drei Bergspitzen, tragen.
Anders sieht es hingegen bei winterlichen Straßenverhältnissen aus.
Autofahrer die bei winterlichen Wetterverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte oder Schneematsch unterwegs sind riskieren einen Verkehrsverstoß, für welchen ein Bußgeld von 60 € anfällt.
Bei einer Verkehrsbehinderung, etwa weil das Auto im Verkehr liegen bleibt, beträgt das Bußgeld 80 € und bei einer Gefährdung von weiteren Verkehrsteilnehmern 100 €.
In allen Fällen wird für diese Vergehen ein Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg eingetragen.
Je nach Schadenlage kann es sogar möglich sein, dass der Versicherer den Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung für den am eigenen Auto entstandenen Schaden kürzt oder ablehnt.
Dies ist der Fall, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Autofahrer fahrlässig mit Sommerreifen, z.B. bei einer Fahrt in ein Skigebiet der Schweizer Alpen, unterwegs war.
Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt hiervon unberührt. Die bei einem Unfall mit Sommerreifen entstandenen Schäden des Unfallgegners werden von KFZ-Haftpflichtversicherung ersetzt.
Darüber hinaus sollte regelmäßig der Zustand der Reifen, zum Beispiel die Profiltiefe, überprüft werden. Denn je geringer die Profiltiefe, desto länger ist der Bremsweg. Die Unfallgefahr steigt.
Simone Weiß
Versicherungsfachwirtin