Rechtsschutz für Top-Manager: Ist eine Absicherung wirklich nötig?

Die Tätigkeit eines Geschäftsführers oder Vorstands ist ein zweischneidiges Schwert: man hat einen gut bezahlten Job und eine aufregende Arbeit, trägt aber auch viel Verantwortung und muss daher mit einem höheren Risiko leben als ein Arbeitnehmer.

Logisch also, dass sich ein Top-Manager gegen die erhöhten Risiken auch absichern sollte. So kann ein Streit mit dem Unternehmen schnell zu einem Zerwürfnis führen und das Organ wird beispielsweise vor die Tür gesetzt. Viele Top-Manager glauben nun, dass ihre private Berufs-Rechtschutz im Fall einer Klage einspringt. Das stimmt jedoch nicht. Denn eine private Berufs-Rechtsschutz gilt nur für „normale“ Arbeitnehmer, nicht jedoch für die Entscheidungsträger eines Unternehmens, die – wie bereits erläutert – mehr Verantwortung tragen und damit auch ein erhöhtes Kostenrisiko darstellen. Eine normale Berufs-Rechtsschutz schließt Entscheidungsträger deshalb als mitversicherte Personen regelmäßig aus.

Doch was kann man nun tun? Abhilfe verspricht eine sog. Top-Manager-Rechtsschutz. Hiermit können die typischen Risiken von Vorständen und Geschäftsführern abgesichert werden. Sie enthält eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutz, eine Vermögensschaden-Rechtsschutz sowie Spezial-Straf-Rechtsschutz. Im Versicherungsfall werden etwa Gerichts- und Anwaltskosten übernommen, z. B. wenn das Organ gegen die Kündigung seines Anstellungsvertrags vorgehen möchte oder auf Ersatz von Vermögensschäden in Anspruch genommen wird.

Ferner glauben viele Top-Manager, dass sie über eine D&O-Versicherung ausreichend abgesichert sind. Doch was passiert, wenn der D&O-Versicherer seine Einstandspflicht ablehnt? Neben der Befürchtung des Organs, den Schadenersatz aus der eigenen Tasche bezahlen zu müssen, droht nun auch noch ein zeit- und kostenaufwendiger Rechtsstreit mit dem D&O-Versicherer, sog. Deckungsklage. Roland Rechtsschutz bietet hierfür eine sog. Deckungsklage-Rechtsschutz an – ein derzeit einmaliges Angebot in Deutschland. Roland Rechtsschutz trägt die Gerichts- und Anwaltskosten, wenn das Organ gegen den D&O-Versicherer auf Deckungszusage klagt.

Wenn Sie zu der oben genannten Rechtsschutz-Grundausstattung weitere Fragen haben, helfen wir von RMK Ihnen gerne weiter.

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