BAV

Abfindungen steuerfrei in eine Altersvorsorge investieren

In Zeiten des Wandels müssen Unternehmen flexibel agieren. Trennungsprozesse oder der sozialverträgliche Abbau von Arbeitsplätzen sind jedoch oft mit hohen Kosten verbunden. Das Steuerrecht bietet in diesem Fall eine besonders effiziente Lösung, von der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren: die soge-nannte Vervielfältiger-Regelung.

Reduzierung von Abfindungskosten und Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge

Anstelle der direkten Auszahlung von Abfindungen, die oft zu einer hohen Steuerbelastung für den Mitarbeiter führt, ermöglicht der „Vervielfältiger“ die steuerfreie Umwandlung von Kapital in die betriebliche Altersversorgung (bAV).

Der besondere Vorteil dieser Regelung besteht darin, dass pro Jahr der Betriebszugehörigkeit (max. 10 Jahre) zusätzlich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei in eine Direktversicherung oder Pensionskasse fließen können. Der „Vervielfältiger“ ist nicht an eine Abfindung koppelt, sondern kann grundsätzlich bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen in Anspruch genommen werden.

Für den Mitarbeiter erhöht sich dadurch die Netto-Rente, während das Unternehmen die Abwicklungskosten optimiert und attraktive Austrittspakete anbietet. Es gibt jedoch einige Fallstricke, insbesondere bei noch bestehenden alten Verträgen mit pauschaler Beitragsversteuerung. Diese müssen korrekt angerechnet werden, um die steuerlichen Vorteile nicht zu gefährden.

Die Vervielfältiger-Regelung ist als ein intelligentes Instrument für moderne Personalpolitik zu betrachten. Sie ist mehr als nur eine Steuervorschrift.

Machen Sie den Check: Gerne erläutern wir Ihnen, warum wir Ihr Partner für die Gestaltung in der betrieblichen Altersversorgung sind.

Gerd Colmer
bAV-Team

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