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EU-Richtlinie zur Produkthaftung: Software als neues Produkthaftungsrisiko
Die überarbeitete EU-Produkthaftungsrichtlinie bringt eine wesentliche Neuerung: Software, KI-Systeme und digitale Dienste gelten künftig ausdrücklich als Produkt. Damit entstehen neue Haftungsrisiken – und ein erhöhter Handlungsbedarf auf Versicherungsseite.
Die EU-Richtlinie ist bereits in Kraft getreten und muss bis zum
9. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Damit wird ein rechtlicher Graubereich geschlossen: Bisher war unklar, ob Software unter die klassische Produkthaftung fällt.
Für Unternehmen bedeutet die Reform vor allem eine Verschärfung der Haftung: Sie greift künftig verschuldensunabhängig, während sich Ansprüche gleichzeitig deutlich leichter durchsetzen lassen. Zudem endet die Verantwortung nicht mehr mit der Auslieferung – auch Updates, Sicherheitslücken oder Systeminteraktionen können haftungsrelevant werden.
Dies hat auch Auswirkungen hinsichtlich der Bewertung der Risiken in Versicherungsverträgen. Relevant ist dabei die Differenzierung zwischen klassischer Firmensoftware als Bestandteil eines Produkts
(z. B. embedded Software in Maschinen) und eigenständigen Softwarelösungen oder digitalen Services. Beide Kategorien unterliegen unterschiedlichen Risikoprofilen und erfordern angepasste Deckungskonzepte.
Ein weiterer aktuell diskutierter Aspekt betrifft KI-basierte Entscheidungen. Während man traditionelle und generative KI als unkritisch erachtet sieht man die sogenannte agentische KI als problematisch an. Gemeint sind hierbei insbesondere automatisierte Prozesse und Systemlogiken, die selbständige Ziele definieren, Pläne schmieden und Aufgaben autonom ausführen. Auf Verbandsebene wird derzeit geprüft, inwieweit daraus resultierende Schäden in den Haftpflichtverträgen weiterhin versichert, die Deckung künftig beschränkt oder explizit ausgeschlossen werden soll.
In der Praxis führt dies zu komplexen Deckungsfragen, die eine klare Abgrenzung hinsichtlich Produkthaftpflicht-, Cyber- und Vermögensschadenversicherung erfordern. Standardlösungen stoßen hier häufig an Grenzen.
Wir von RMK prüfen deckungsrechtliche Veränderungen besonders kritisch, strukturieren Deckungskonzepte entlang der tatsächlichen Risikolage und unterstützen unsere Kunden dabei zukunftssichere Lösungen zu etablieren.

Florian Beck
Industrie-Team
