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Transportversicherung in Krisenzeiten: Neue Vorgaben der Versicherer
Geopolitische Spannungen und zunehmende regionale Konflikte führen seit einiger Zeit dazu, dass die Kriegsdeckung in der Transportversicherung grundlegend neu bewertet wird. Versicherer reagieren mit Anpassungen bestehender Klauseln, Einschränkungen für Hochrisikoregionen sowie dem gezielten Ausschluss einzelner Transitstrecken.
In der Praxis zeigt sich jedoch: Die Bewertung erfolgt längst nicht mehr ausschließlich pauschal. Vielmehr rückt die individuelle Betrachtung konkreter Transportvorhaben in den Vordergrund. Voraussetzung hierfür sind transparente Risikoinformationen sowie eine belastbare Prüfung unter versicherungstechnischen und regulatorischen Gesichtspunkten – insbesondere im Hinblick auf Sanktionsrecht und Compliance.
Ein aktuelles Praxisbeispiel verdeutlicht diese Entwicklung sehr anschaulich:
Unser Kunde plante ursprünglich einen Transport von China nach Europa und ließ hierfür zwei Alternativen prüfen – eine klassische Seeroute sowie eine LKW-Transportlösung über eine Nordtransitroute mit Russlandbezug.
Gerade die Nordroute erwies sich als kritisch. Neben der versicherungstechnischen Bewertung standen hier insbesondere sanktionsrechtliche Rahmenbedingungen sowie unternehmensinterne Compliance-Vorgaben entlang der Lieferkette im Fokus. Im Ergebnis wurde die Route über Russland nicht weiterverfolgt – nicht aufgrund fehlender Versicherbarkeit allein, sondern weil der Lieferant selbst den Transport untersagte.
Die Konsequenz: Der Transport erfolgt weiterhin per Seefracht. Damit rückte die Passage durch die Straße von Hormus in den Mittelpunkt der weiteren Prüfung – eine Region, die aktuell ebenfalls als besonders exponiert gilt und in vielen Policen eingeschränkt oder ausgeschlossen ist.
Genau hier zeigt sich die veränderte Marktpraxis. Auf Versichererseite haben sich zwei zentrale Lösungsansätze etabliert:
• Einzelfallprüfung der konkreten Transitroute
Die gesamte Transportstrecke wird als einzelnes Risiko bewertet. Entscheidungsrelevant sind dabei u. a. Route, Zeitfenster, Schiff, Ladung sowie sämtliche beteiligten Parteien.
• Deckungsfreigabe unter definierten Voraussetzungen
In bestimmten Konstellationen kann trotz Ausschluss eine Lösung dargestellt werden – beispielsweise für containerisierte Transporte, bei denen der Versicherungsschutz unter klaren Bedingungen wieder greift.
Das Ergebnis im vorliegenden Fall: Trotz eingeschränkter Kriegsdeckung konnten Lösungsansätze geprüft werden – nicht pauschal, sondern konkret bezogen auf Transport, Route und Risikostruktur.
Fazit: Die Kriegsdeckung entwickelt sich zunehmend von einer statischen Vertragsregelung hin zu einer dynamischen, ereignisbezogenen Betrachtung. Ausschlüsse bedeuten heute nicht automatisch den Wegfall des Versicherungsschutzes; sie erfordern vielmehr eine strukturierte Einzelfallprüfung.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie exponierte Transporte – insbesondere über sensible Routen wie die Straße von Hormus oder mit potenziellem Russlandbezug – frühzeitig bewerten. So lassen sich Risiken transparent einordnen und vorhandene Spielräume gezielt nutzen.
RMK unterstützt Sie dabei, komplexe Risikosituationen strukturiert zu analysieren, Versicherer gezielt einzubinden und auch unter anspruchsvollen Rahmenbedingungen belastbaren Versicherungsschutz zu realisieren.

Annalena Uhrmann
Industrie-Team
