BAV
Führungskräfteversorgung
Daher sollte ihre speziellen Vorsorgesituation bei der Ausgestaltung von Benefits berücksichtigt werden.
Führungskräfte sind eine für ein Unternehmen entscheidende Mitarbeitergruppe, deren spezifisches Versorgungsbedürfnis sich von den anderen Beschäftigten unterscheidet. Aus diesem Grund ist es für Unternehmen empfohlen, spezielle Versorgungsprogramme für Führungskräfte zu implementieren.
Gute Führungskräfte setzen die Unternehmensziele im Alltag um. Sie zeigen den Mitarbeitern, in welche Richtung es geht. Führungskräfte müssen verantwortungsvoll handeln und Entscheidungen treffen. Sie prägen die Unternehmenskultur und sorgen dafür, dass Fachkräfte dem Unternehmen erhalten bleiben und sich weiterentwickeln. Führungskräfte im Mittelstand sind also nicht nur Manager, sondern Schlüsselfiguren für das Unternehmen.
In der Großindustrie ist es üblich, dass ab bestimmten Führungsebenen spezielle Versorgungsangebote angeboten werden. Auch in mittelständischen Industrieunternehmen werden zunehmend spezielle Führungskräfteversorgungen angeboten, um im Wettbewerb um die für das Unternehmen besonders wichtigen Personengruppen konkurrenzfähig zu sein.
Die für die Belegschaft vorgesehenen Versorgungssysteme, die häufig auf Direktversicherungen oder Pensionskassen basieren, erweisen sich in der Regel als unzureichend, um den erhöhten Versorgungsbedarf von Führungskräften angemessen abzudecken. Reine Modelle zur Entgeltumwandlung, die sich am gesetzlichen Pflichtzuschuss orientieren, sind für Führungskräfte nicht attraktiv. Daher empfehlen wir eine weiterführende Arbeitgeberbeteiligung.
Für diese Personengruppe bietet sich eine Erweiterung der Altersvorsorge durch eine Direktzusage oder eine Unterstützungskassenversorgung an. Die Versorgung kann so gestaltet werden, dass die Versorgungsrisiken nahezu vollständig auf einen Versicherer übertragen werden, sodass das Unternehmen neben den Versorgungsbeiträgen lediglich die Versorgungsnebenkosten zu tragen hat.
Bei einer exemplarischen Ausgestaltung mit einem Beteiligungssystem, bei dem der Versorgungsbeitrag zu zwei Dritteln vom Unternehmen und zu einem Drittel von der Führungskraft übernommen wird, ergeben sich einerseits höhere Versorgungsleistungen als bei einem rein arbeitgeberfinanzierten System. Darüber hinaus wird die Versorgung über den Gehaltsnachweis monatlich sichtbar und somit regelmäßig wertschätzend wahrgenommen.
Als RMK unterstützen wir Sie kompetent bei der Gestaltung einer auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Führungskräfteversorgung. Wir finden den passenden Versorgungsträger für Sie und sorgen für eine arbeitsrechtlich einwandfreie und haftungsarme Einführung sowie eine effiziente Umsetzung.

Gerd Colmer
bAV-Team
