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Wirtschaftsprüfer, 51 Jahre – berufsunfähig

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird noch immer von vielen Berufstätigen unterschätzt; und das, obwohl die gesetzliche Rentenversicherung bereits seit über 20 Jahren nur noch eine Basisabsicherung bietet. Sowohl das persönliche Risiko berufsunfähig zu werden als auch die finanziellen Folgen des Verlustes der Arbeitsfähigkeit werden dabei regelmäßig falsch eingeschätzt.

Trotz großer Veränderungen in der Arbeitswelt, beschreibt die Aussage „Jeder Vierte wird Berufsunfähig“ seit mindesten 20 Jahren diese Gefahr treffend. Der deutliche Rückgang von körperlich anstrengender Arbeit ändert demnach nichts an der Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden. Dies liegt daran, dass sich gleichzeitig die Ursachen von Berufsunfähigkeit verschoben haben. Während früher vor allem Störungen am Bewegungsapparat oder Krankheiten im Herz-Kreislauf-System ursächlich waren, um seine beruflichen Aufgaben nicht mehr erfüllen zu können, spielen heute Nervenerkrankungen und psychische Leiden eine zentrale Rolle.

Die Konsequenzen einer Berufsunfähigkeit können existenzbedrohend sein. Die staatliche Absicherung bietet ‒ sofern überhaupt vorhanden ‒ lediglich eine Basisabsicherung, die lediglich bei Verlust der Erwerbsfähigkeit greift. Die finanziellen Auswirkungen sind erheblich und reichen von den Kosten zur notwendigen Anpassung des Lebensstils – beispielsweise durch den Umbau für barrierefreies Wohnen – bis zur Verringerung der späteren Rentenansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb ist es unerlässlich, sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit abzusichern.

Die Vorteile einer Absicherung der finanziellen Auswirkungen einer Berufsunfähigkeit als betrieblicher Vorsorgevertrag sind vielfältig und sprechen für sich.

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung abgeschlossen wird, sind die Beiträge des Mitarbeiters, die als Entgeltumwandlung geleistet werden, regelmäßig steuer- und sozialversicherungsfrei; außerdem profitieren die Mitarbeiter von den betrieblichen Regelungen zum Arbeitgeberzuschuss. Damit liegt die finanzielle Belastung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung erheblich unter der einer privaten Absicherung. Auch wenn eine Berufsunfähigkeitsrente aus der betrieblichen Versicherung als sonstiges Einkommen zu versteuern und beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist, überwiegen die Vorteile aus der Förderung bei Weitem.

Ein nicht unterschätzender Vorteil der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung ist der vereinfachte Abschluss der Versicherung bei Gruppenverträgen. Bei einem privaten Versicherungsabschluss führen die Versicherer eine umfangreiche Risikoprüfung durch. Vorerkrankungen können zu Ausschlüssen, Beitragszuschlägen und manchmal auch zur Ablehnung des Versicherungsschutzes führen. Des Weiteren kann die Angabe falscher Informationen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall zur Ablehnung der Leistung führen.

In der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung kann dagegen häufig mit den Versicherern vereinbart werden, dass bis zu bestimmten Leistungshöhen auf eine umfangreiche Risikoprüfung verzichtet wird. So kann beispielsweise eine Bestätigung des Arbeitgebers ausreichen, wonach der Mitarbeiter in den vergangenen zwei Jahren nicht länger als vier Wochen krankheitsbedingt ausgefallen ist. Die betriebliche Altersvorsorge ermöglicht die Absicherung von Mitarbeitern, die andernfalls keinen oder einen nur reduzierten Versicherungsschutz erhalten würden.

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, das Risiko der Berufsunfähigkeit durch Entgeltumwandlung abzusichern, heben sich im Wettbewerb um Mitarbeiter von ihren Mitbewerbern ab.

Gerd Colmer
bAV-Team

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