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Deutsche Versicherungsteuer auch für ausländische Betriebsstätten?

Im Rahmen internationaler Versicherungsprogramme besteht für ausländische Betriebsstätten eine Masterdeckung über den deutschen Vertrag (DIC/DIL). Auf den hierfür anfallenden Prämienanteil wurde bislang keine deutsche Versicherungsteuer erhoben. Stattdessen erfolgte die Steuererhebung anhand der geltenden Steuergesetze des Landes, in dem sich die Betriebstätte befindet. Aufgrund einer Gesetzesänderung wird sich dies jedoch künftig ändern.

Am 10.12.2020 ist das Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts (VStG) in Kraft getreten. Anders als bisher ist für die Besteuerung nun der Sitz des deutschen Versicherungsnehmers maßgeblich. Sprich, auf den DIC/DIL-Teil der deutschen Masterprämie für Betriebsstätten in Drittstaaten fällt künftig deutsche Versicherungsteuer von 19 % an.

Zudem gilt zu beachten, dass zusätzlich zu der Steuererhebung in Deutschland weiterhin die in den Drittstaaten anfallende Steuer zu entrichten ist. Dies könnte zu Doppelbesteuerungen führen, die der Gesetzgeber bewusst in Kauf nimmt. Bei großen Kundenverbindungen geht es um Prämienerhöhungen von mehreren zehntausend Euro.

RMK hat ihre Kunden frühzeitig informiert und befindet sich bereits in konkreten Gesprächen, um die Auswirkungen abzufedern.

Rebecca Ankowski
Industriekunden-Team

Rebecca Ankowski

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