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Internationale Versicherungsprogramme – Drastische Folgen bei Nichtbeachtung von länder-spezifischen Besonderheiten!
Unternehmen, welche Niederlassungen im Ausland unterhalten oder Mitarbeiter international einsetzen, stehen vor komplexen versicherungsrechtlichen Anforderungen. Gerade die länderspezifischen Besonderheiten werden schnell übersehen. Nationale Haftungsnormen, spezielle Entschädigungssysteme und lokale Versicherungspflichten greifen häufig früher als erwartet. Internationale Versicherungsprogramme bieten hierfür zwar eine wertvolle Grundlage, doch für eine umfassende Absicherung ist es entscheidend, die jeweiligen länderspezifischen Besonderheiten zu kennen und zu berücksichtigen.
Die Arbeitgeberhaftpflicht ist dabei ein zentrales Thema, da diese je nach Land erheblich variieren kann. Während in Deutschland Arbeitsunfälle über die Berufsgenossenschaft abgesichert sind, gelten in anderen Ländern oftmals andere gesetzliche Vorgaben. Beispielsweise spielt in Frankreich die „faute inexcusable – erweiterte Haftung des Arbeitgebers“ eine große Rolle. Sie beschreibt ein „unentschuldbares Fehlverhalten“ des Arbeitgebers bei Arbeitsunfällen, wenn dieser seiner Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. Wird diese „Schuld“ festgestellt, haftet der Arbeitgeber deutlich weitreichender. Diese Haftungssituation macht eine maßgeschneiderte Arbeitgeberhaftpflichtdeckung in Frankreich besonders wichtig.
Ein weiteres Beispiel findet sich in den Niederlanden, und zwar das WEGA/WEGAS-System, welches besondere Haftungs- und Entschädigungsregelungen für Arbeitsunfälle vorsieht. Zusätzlich gilt dort noch die gesetzliche Verpflichtung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall über einen Zeitraum von bis zu 104 Wochen. Dies kann somit für den Arbeitgeber eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten.
Besonders relevant ist außerdem, dass für deutsche Mitarbeiter, welche länger als 6 Monate in einem anderen Land tätig sind, automatisch die dortigen gesetzlichen Regelungen gelten – selbst, wenn sie weiterhin einen deutschen Arbeitsvertrag haben. Nationale Haftungsnormen, gesetzliche Vorgaben und lokale Versicherungspflichten werden dadurch verbindlich. Unternehmen sollten diese Übergangsfristen kennen, um Deckungslücken und Haftungsrisiken zu vermeiden. Insofern müssen internationale Versicherungsprogramme rechtzeitig angepasst werden sowie ggf. ergänzende Lokalpolicen im jeweiligen Land platziert werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die Risiken, Tätigkeiten und gesetzlichen Rahmenbedingungen vor Ort im Voraus sorgfältig geprüft werden. Nur durch diese vorgelagerte Analyse lässt sich sicherstellen, dass die lokale Deckung risikogenau eingerichtet wird und keine Absicherungslücken entstehen.
Die vorgenannten Beispiele zeigen, wie vielfältig die länderspezifischen Anforderungen sein können. Eine gründliche Risikoanalyse und eine rechtzeitige Platzierung von Lokalpolicen sind daher essenziell. Auch wenn es sich bei etwaigen Deckungen um keine Pflichtversicherung handelt, ist anhand der lokalen Risiken genau zu prüfen, ob eine Absicherung empfehlenswert ist, um so vor finanzielle Folgen gewappnet zu sein.
Sie möchten wissen, ob Ihr internationales Versicherungsprogramm vollständig und rechtskonform aufgestellt ist? Wir von RMK unterstützen Sie dabei, Risiken zu erkennen, Lokalpolicen korrekt zu platzieren und Ihre Mitarbeiter wie auch Sie weltweit optimal zu schützen.

Larissa Lausch
Industrie-Team
