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Die Tücken der Financial Interest Cover (FInC) – Klausel

Etwa 160 Staaten auf dieser Welt zählen zu den sog. Verbotsstaaten. Dies bedeutet, dass für diese Länder kein Versicherungsschutz aus dem Ausland heraus zulässig ist, sondern das Risiko muss durch einen lokalen Versicherer in Form einer Lokalpolice abgesichert werden. Da die lokale Absicherung oftmals deckungs- und konditionsseitig nicht ausreichend ist, wird mit Hilfe der FInC-Klausel der weitergehende Versicherungsschutz des deutschen Vertrages geboten. Durch dieses Konstrukt wird der lokale Schaden der Tochter als finanzieller Schaden bei der Muttergesellschaft fingiert.

In der Theorie hört sich dies alles so einfach an, doch die Tücken stecken im Detail und können somit in der Praxis dazu führen, dass dieses Konstrukt „ins Leere“ läuft und keine Absicherung vorhanden ist.

Dies kann sich beispielsweise in der Gesellschaftsstruktur verbergen, und zwar, wenn die Auslandsgesellschaft gesellschaftsrechtlich nicht der Muttergesellschaft angehört. Durch die fehlende Zugehörigkeit zur Muttergesellschaft kann somit keine Absicherung hergestellt werden. Eine Zurechnung des Schadens bei der Mutter schlägt daher bereits fehl.

Darüber hinaus muss der Geldtransfer geklärt werden, da zwar die Mutter den Schaden finanziell seitens des deutschen Versicherers ausgeglichen bekommt, der tatsächliche Schaden aber vor Ort bei der Tochter besteht, welche sich in einem Verbotsland befindet. Ein „einfacher“ Geldtransfer der Schadenauszahlung des deutschen Versicherers an die Tochter ist nicht möglich.

Vorsicht ist auch geboten bei der Weiterverrechnung der anteiligen Masterprämie an die Tochtergesellschaft. Dies würde das eingangs beschriebene Zeichnungsverbot aushebeln und kann zu erheblichen Problemen für die Gesellschaft und den Geschäftsführer/in vor Ort führen.

Aufgrund dessen muss das Risiko unternehmensspezifisch im Detail geprüft werden, damit eine Absicherung über die FInC-Klausel zielführend ist.

Sollten Sie Bedenken hinsichtlich Ihres Versicherungsschutzes haben, so beraten wir, das RMK-Team, Sie gerne, sodass Sie im Ernstfall auf der sicheren Seite sind.

Larissa Lausch
Industriekunden-Team

Larissa Lausch

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