Schaden

Haftung trotz Einhaltung der vereinbarten Spezifikation?!

Für gewöhnlich stimmen Sie mit Ihrem Kunden die individuellen Anforderungen an das zu liefernde Produkt zumeist in Form einer Spezifikation ab. Wird diese eingehalten, so gilt der Vertrag als erfüllt… oder etwa nicht?!

Mit Inkrafttreten des neuen Kaufrechts, ändern sich die Voraussetzungen für die Sachmangelfreiheit eines Produkts. So besteht der Sachmangelbegriff gemäß § 434 Abs. 1 BGB neuerdings aus drei kumulativen Voraussetzungen, die darauf abstellen, dass die Verwendung des Produkts sowohl subjektiv als auch objektiv für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sein muss. Zudem müssen die Anforderungen für die Montagen erfüllt sein. Im Klartext: Liefern Sie ein Produkt, welches zwar vollumfänglich die vereinbarte Spezifikation erfüllt (subjektiv), dennoch aber für den Verwendungszweck nicht geeignet ist (objektiv), respektive nicht funktionsfähig oder gar ausfällt, so gilt das von Ihnen gelieferte Produkt als mangelhaft. Folglich haften Sie trotz Einhaltung der Spezifikation, wenn das von Ihnen gelieferte Produkt für den Verwendungszweck bei Ihrem Kunden nicht geeignet, ist.

Sie fragen sich bestimmt, welche Auswirkungen hat dies auf Ihren Versicherungsschutz?!

Wie diese Gesetzesänderung künftig gehandhabt wird, bleibt zunächst abzuwarten. Aufgrund dessen, dass es sich hierbei um eine Änderung der gesetzlichen Haftung handelt und Ihre Haftpflichtversicherung auf Basis dieser in der Einstandspflicht steht, ist dies vom Deckungsumfang Ihrer bestehenden Haftpflichtversicherung umfasst.

Dennoch raten wir Ihnen, mit Hilfe einer negativen Beschaffenheitsvereinbarung von den objektiven Anforderungen abzuweichen, um sich so der vollumfänglichen Haftung für jegliche Fehler Ihres Produkts zu entziehen. Zudem sollten Sie neue Verträge diesbezüglich genau prüfen.

Sollten Ihrerseits Unsicherheiten bezüglich der praxisbezogenen Handhabung bestehen, so wenden Sie sich vertrauenswürdig an uns, das RMK-Team!

Larissa Lausch
Industriekunden-Team

Larissa Lausch

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