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E-Autos – Ist umfassender Versicherungsschutz gewährleistet?

Die Zahl der Zulassungen von E-Autos steigt stetig und damit auch die Nachfrage nach adäquatem Versicherungsschutz. Viele Versicherer räumen in ihren KFZ-Versicherungstarifen bereits Nachlässe für alternative Antriebsarten ein. „E-Auto-typische Schäden“ werden, je nach Produktlinie, kostenfrei in den neuen, regulären Versicherungsschutz eingeschlossen und müssen nicht mehr separat versichert werden.

Die Vollkaskoversicherung bietet hier sogar eine Allgefahrendeckung für den Akku und die Ladestation an. Abgesichert ist die Zerstörung, Beschädigung oder der Verlust durch alle Ereignisse, denen der Akku ausgesetzt ist. Schäden aufgrund Über-/Unterspannung beim Ladevorgang sind versichert.

Zu den neuesten Erweiterungen in der Teilkaskoversicherung zählt die Mitversicherung von Folgeschäden am Akku durch Tierbiss, Kurzschluss- sowie Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs. Die Ladekarte sowie das zum Fahrzeug gehörende Ladekabel und die mobile Ladestation sind gegen Diebstahl während des Ladevorganges versichert. Versicherungsschutz durch Entwendung besteht auch, wenn sich diese im verschlossenen Fahrzeug befinden oder außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehalten werden. Sollte ein Fahrzeug in Brand geraten übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten, die durch das Löschen, die Lagerung des Fahrzeugs in einem speziellen Wassercontainer sowie die Entsorgung des kontaminierten Löschwassers entstehen.

Durch attraktive Versicherungsbeiträge honorieren die Versicherer das Fahren von E-Autos bzw. PKWs mit niedrigem CO2-Ausstoß.

Bietet Ihr Rahmenvertrag für KFZ-Flotten bereits diese Leistungen an? Sie haben Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir stehen Ihnen gerne „Rede und Antwort“.

Simone Weiß
Industriekunden-Team

Simone Weiss

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