Haftungsrisiken in der betrieblichen Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung (bAV)? Läuft bei uns so nebenher. Wer kennt diese Grundeinstellung nicht. Was soll schon passieren? Umso weniger Mitarbeiter danach fragen, umso besser.

Diese Einstellung ist in Zeiten von unzähligen Projekten und Veränderungen in der Personalabteilung nicht selten anzutreffen und auch nachvollziehbar.
Über die Risiken denkt man hier wenig nach bzw. stellt sie hintenan. Dies bedingt auch, dass man die Chancen, die die bAV bietet, übersieht und nicht nutzt. Es darf nicht vernachlässigt werden, dass eine gut eingerichtete bAV mittlerweile ein unverzichtbarer Baustein für die Altersversorgung der Mitarbeiter ist. In allen Untersuchungen zu Personalzusatzleistungen nimmt die bAV immer Spitzenplätze ein.

Einen hohen Stellenwert hat hier eine gute Fachkraft. Ein auf bAV spezialisierter Berater hat vor dem eigentlichen Abschluss und auch danach viel mehr Aufgaben. Er analysiert, begleitet die Einführung und übernimmt auch nach dem Abschluss die komplette Verwaltung. Das unterscheidet ihn von rein auf Abschluss fixierte Verkäufer.

So gibt es eine Vielzahl von Fallstricken und Risiken, die selbst Experten immer wieder vor Herausforderungen stellen.

Probleme können bereits darin liegen, dass die Arbeitgeber jeden Versorgungsträger zulassen. Ob nun noch zusätzlich ein Rahmenvertrag installiert wurde oder nicht, spielt dann keine Rolle.

Hat der Arbeitnehmer einen Versorgungsträger selbst ausgewählt und der Arbeitgeber hat den Vertrag ohne Prüfung mal schnell unterschrieben, ist es bereits zu spät. So kann es passieren, dass man sich einen Versicherer ins Haus geholt hat, der nicht im gesetzlichen Sicherungsfonds ist. Kann der Versicherer die Leistung nicht erbringen, haftet der Arbeitgeber für die Leistung.

Teilweise passen auch die zugesagten Leistungen nicht zu den abgesicherten Risiken. Kann ein Versicherer z.B. zum Rentenbeginn nur 80 Prozent der eingezahlten Beiträge garantieren und erbringen, muss der Arbeitgeber unter Umständen die Differenz übernehmen.

Genauso kann eine fehlende Entgeltumwandlungserklärung zu späteren Problemen führen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, Haftungsrisiken von Anfang an zu minimieren. Um dies erfolgreich zu gestalten, sollte man einem Fahrplan folgen. Wir verwenden hierfür eine Checkliste und justieren Problemfelder immer wieder nach. Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob auch bei Ihnen Haftungsrisiken schlummern oder Sie das Thema endlich angehen wollen.

Am Anfang eines solchen Prozesses steht sicherlich ein erhöhter Aufwand, mittel- bis langfristig bedeutet es aber eine deutliche Entlastung im Personalbereich, eine arbeitsrechtlich saubere Gleichbehandlung der Arbeitnehmer sowie schlanke und schnelle Abläufe.

Hinzu kommt noch der Punkt, dass man am Ende die betriebliche Altersversorgung auch als ein gutes Recruitinginstrument einsetzen kann – ein weiteres Plus für Personalabteilungen.

Michael Krauss

Ressorteiter Personenversicherung

Michael Krauß
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