Schaden
Alkohol und Drogen am Steuer
Promillegrenzen, rechtliche Folgen und Auswirkungen auf Ihre Kfz-Versicherung
Die Vorweihnachtszeit steht vor der Tür – mit Weihnachtsfeiern, Besuchen auf Christkindlesmärkten und geselligen Runden mit Glühwein oder Grog. Was viele unterschätzen: Schon kleine Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen und schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Wir zeigen, welche Regeln gelten und warum ein Verstoß nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden kann.
Promillegrenzen in Deutschland
Für Fahranfänger in der Probezeit, Fahrer unter 21 Jahren und Berufskraftfahrer gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 ‰). Ab 0,3 ‰ kann bei Ausfallerscheinungen bereits eine Straftat vorliegen.
Wer mit 0,5 ‰ unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit – Bußgeld ab 500 €, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot sind die Folge.
Ab 1,1 ‰ gilt absolute Fahruntüchtigkeit: Führerscheinentzug und Geld- oder Freiheitsstrafe drohen.
Und ab 1,6 ‰ ist zusätzlich eine MPU Pflicht.
Drogen am Steuer: Null-Toleranz
Für illegale Drogen gilt: Schon kleinste Mengen im Blut führen zu Sanktionen. Beim Erstverstoß drohen
500 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Wiederholte Verstöße oder Unfälle unter Drogeneinfluss können Führerscheinentzug, MPU und sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Für Cannabis gilt ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum (1,0 ng/ml für Fahranfänger).
Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung
Die Haftpflichtversicherung reguliert zwar den Schaden des Unfallgegners, verlangt aber bis zu 5.000 € Regress vom Verursacher (dem Fahrer), da es sich um grobfahrlässiges Verhalten handelt.
Bei der Kasko-Versicherung sieht es noch schlechter aus: Bei Alkohol oder Drogen kann die Leistung gekürzt oder komplett verweigert werden. Spätestens ab 1,1 ‰ übernimmt die Vollkasko in der Regel gar nichts. Auch bei relativer Fahruntüchtigkeit (0,3–1,09 ‰) sind Kürzungen bis zu 100 % der Leistung möglich.
Somit wäre weder der Schaden am eigenen Fahrzeug noch Folgekosten wie Bergen oder Abschleppen versichert. Auch Kosten für Einsatzkräfte, wie Feuerwehr, Krankenwagen oder Polizei, wären selbst zu tragen.
Die sogenannte Trunkenheitsklausel in den Versicherungsbedingungen verpflichtet den Fahrer, nüchtern zu fahren – Verstöße gelten als grobe Fahrlässigkeit.
Fazit
Alkohol und Drogen am Steuer sind nicht nur ein Sicherheitsrisiko, sondern können auch erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen. Neben hohen Bußgeldern und Führerscheinentzug droht im schlimmsten Fall der Entzug des Versicherungsschutzes.
Durch Einschluss von Bausteinen in Ihren Kfz-Flottenvertrag lassen sich Risiken minimieren, wenn auch nicht ganz ausschließen. Gerne prüfen wir, ob Ihr Vertrag entsprechende Absicherungen enthält. Sprechen Sie uns an.

Svenja Strobl
Industrie-Team
