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Fünf Fehleinschätzungen zur Berufsunfähigkeit
Personen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, nennen dafür typischerweise fünf Gründe.
„Mir wird schon nichts passieren!”
Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird von vielen Menschen falsch eingeschätzt. Die Deutsche Rentenversicherung hat ermittelt, dass jemand, der heute 20 Jahre alt ist, mit einer Wahrscheinlichkeit von 20 bis 25 % im Laufe seines Erwerbslebens eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen wird.
„Der Staat wird schon helfen!“
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet nur eine Basisabsicherung für den Invaliditätsfall – sowohl in der Ausgestaltung als auch beim Leistungsniveau. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Häufig ist die Rente so niedrig, dass etwa jeder dritte Empfänger einer vollen Erwerbsminderungsrente zusätzlich Grundsicherung benötigt.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, insbesondere jüngere, vertrauen ihren Arbeitgebern in der Regel, wenn es um finanzielle Fragen geht. Der Arbeitgeber kann dieses Vertrauen nutzen, um über die finanziellen Risiken im Falle einer Invalidität aufzuklären.
„Der Abschluss ist zu kompliziert.“
Im Vergleich zur Einrichtung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Abschluss einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung unkompliziert. Es sind lediglich eine Entgeltumwandlungsvereinbarung, die Anmeldung und in der Regel eine sogenannte Dienstobliegenheitserklärung, die vom Arbeitgeber abgegeben wird, erforderlich.
„Durch eine Vorerkrankung bekomme ich keinen Versicherungsschutz.“
In der betrieblichen Altersversorgung können Berufsunfähigkeitsrenten bis zu bestimmten Rentenhöhen ohne echte Risikoprüfung abgesichert werden. Manchmal reicht die Dienstobliegenheitserklärung des Arbeitgebers aus. Dann können auch Personen mit Vorerkrankungen über eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung versichert werden.
„Der Versicherungsschutz ist zu teuer!“
Die Beiträge zur betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung werden besonders gefördert, weshalb die Kosten nur etwa halb so hoch sind wie bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Berufsgruppen mit hohen Beiträgen kann alternativ eine Erwerbsminderungsrente oder eine Grundfähigkeitsabsicherung gewählt werden, die je nach Beruf noch einmal ca. 30 % günstiger sein können.
Ein Arbeitgeber, der eine betriebliche Arbeitskraftabsicherung anbietet, setzt den richtigen Schwerpunkt. Er rundet sein betriebliches Altersversorgungssystem ab und macht sich für Arbeitnehmer attraktiver.
Gerne unterstützt Sie RMK bei der Konzeption, Einrichtung und Kommunikation Ihres Systems der betrieblichen Arbeitskraftabsicherung und integriert es in Ihre betriebliche Vorsorgelandschaft.

Gerd Colmer
bAV-Team
