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Die Tücken der FINC-Deckung in der D&O-Versicherung
Die sogenannte FINC-Deckung (Financial Interest Cover) stellt eine spezielle Art der Absicherung von ausländischen Tochterunternehmen dar. Sie bietet im Rahmen der bestehenden Deckung Versicherungsschutz für finanzielle Verluste der Muttergesellschaft, die durch Schäden bei Tochtergesellschaften in Verbotsstaaten entstehen. Verbotsstaaten sind Länder, in denen die Bereitstellung von Versicherungsschutz aus Deutschland heraus gesetzlich verboten ist, wie zum Beispiel Brasilien oder Kanada. In Kanada gibt es einzelne Staaten, die als Verbotsstaaten gelten, weshalb die Absicherung des jeweiligen Organs lokal erfolgen muss.
Die Abwicklung dieser Schadenfälle ist jedoch komplex und erfordert, dass der finanzielle Schaden in der Bilanz der Muttergesellschaft sichtbar wird.
Um die Problematik zu lösen, gibt es verschiedene Ansätze. Sofern in dem betreffenden Verbotsland keine Lokalpolice besteht, ist der Versicherungsschutz nur über Umwege zu erreichen.
Ein Deckungsschutz gegen Außenansprüche über die FINC-Klausel kann in Verbotsstaaten nur durch eine Haftungsfreistellung für das Organ erreicht werden. Diese Freistellung ist jedoch nicht in allen Ländern möglich und muss von der Rechtsabteilung des Kunden für jedes Land individuell geprüft werden. Ohne eine solche Freistellung besteht kein Deckungsschutz für das Organ.
Ansprüche der Tochtergesellschaft gegen das Organ, sogenannte Innenansprüche, sind aufgrund des gesetzlichen Verbots gänzlich ausgeschlossen.
Eine lokale Police, die für die jeweiligen Verbotsländer abgeschlossen wird, kann die Problematik minimieren, indem sie Deckungsschutz vor Ort bietet. Dennoch bedeutet die Masterdeckung keine weiterführende Deckung, da sie keine Erweiterung über die FINC-Deckung hinaus bietet. Eine Masteranschlussdeckung über DIC/DIL ist aufgrund des gesetzlichen Verbots nicht möglich. Deshalb muss darauf geachtet werden, dass die Deckungssumme der Lokalpolice in angemessener Höhe vorhanden ist.
Eine adäquate Absicherung vor Ort ist notwendig, um den Versicherungsschutz in Verbotsstaaten sicherzustellen. Wir, das Team von RMK, stehen Ihnen bei Unsicherheiten zu diesem Thema gern zur Seite!

Katja Eßmann
Industrie-Team
