Brexit – Was ändert sich für Autofahrer?

Die britischen Behörden können von EU-Bürgern bei deren Einreise verlangen, ihren Versicherungsschutz nachzuweisen. Dies erfolgt mit einer Internationalen Versicherungskarte der sog. „Grünen Karte“.
Bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug nach England, Schottland, Wales oder Nordirland sollten EU-Bürger daher immer eine „ Internationale Grüne Karte“ Ihrer Versicherung mit sich führen.

Bislang war das Mitführen dieser „Internationalen Versicherungskarte“ bei der Einreise nach Großbritannien, wie in allen anderen EU-Staaten, nicht notwendig, da das sogenannte Kennzeichenabkommen galt. Als Nachweis für Versicherungsschutz war dafür ein gültiges, deutsches KFZ-Kennzeichen ausreichend.

Kann der Versicherungsnachweis an der britischen Grenze nicht erbracht, die „Grüne Karte“ nicht vorgelegt werden, muss direkt an der Grenze beim Zollamt eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.

Bei einem Verkehrsunfall im Ausland mit einem britischen Fahrzeug, können sich Betroffene unter der Rufnummer 0800/250 26 00 an den Zentralruf der Autoversicherer wenden. Dieser ermittelt unter Bekanntgabe des Kennzeichens des Unfallgegners die Versicherung und   deren jeweiligen Ansprechpartner in Deutschland. Ereignet sich in Deutschland ein Unfall  mit einem in Großbritannien zugelassenes Fahrzeug kann sich an das „Deutsches Büro Grüne Karte e.V“ im Berlin  gewendet werden. Dort erfahren Sie, wer Ihnen weiterhilft.
Daher empfehlen wir, am besten gleich heute, die „Internationale Grüne Versicherungskarte“ bei Ihrem Versicherer anzufordern und im Handschuhfach Ihres Fahrzeuges aufzubewahren.

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