Coronavirus: Sind Ertragsausfälle versichert?

Die Unterbrechung der Lieferketten, Produktionsausfälle oder der Wegfall von Aufträgen sind in der Regel selbst bei einer Allriskdeckung im Rahmen Ihrer Sach- und Betriebsunterbrechungs-Versicherung nicht versichert. Hier ist als Auslöser der unmittelbare Sachschaden die Voraussetzung, dass die Deckung greift.

Individuelle Sonderlösungen gibt es rein theoretisch in Form von „non damage Business Interruption“-Deckungen. Dies ist eine sachschadenunabhängige Betriebsunterbrechungsdeckung. Allerdings haben auch diese Deckungen spezielle Ausschlüsse, um für den Versicherer die Gefahr eines Kumulschadens auszuschließen oder zu begrenzen. Nachdem die Prämien für diese Spezialdeckungen vergleichsweise sehr hoch sind und die zur Verfügung gestellten Limits eher klein sind, gibt es praktisch keine vorhandenen Deckungen am Markt. Ob sich das in Zukunft ändern wird und ob es hier einen neuen Markt geben wird, ist noch unklar.

Damit Sie sich unabhängig von einer Versicherungsdeckung auf diesen Notfall einstellen und vorbereiten können, sollte auch dieses Szenario in Ihrem Business Continuity Plan (BCP) aufgenommen werden. Sie haben keinen Business Continuity Plan? Sprechen Sie mit uns, wir stehen Ihnen auch hier mit Rat und Tat zur Seite.

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